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Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Bürger Verein Eutritzsch e.V. ist eine unabhängige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern des Flurgebietes Leipzig-Eutritzsch und des Industriegebietes Petzscher Mark (begrenzt durch Berliner Bahn, Thüringer Bahn, Delitzscher Straße, Chausseehaus, Hallische Straße, Kirchweg, Kleiststraße, nördliche Rietzschke und nördliche Stadtgrenze (im folgenden als Stadtteil Eutritzsch bezeichnet), der sich die Aufgabe stellt, die Interessen der Bürger des Stadtteils nach innen und außen durch Wort, Schrift und Tat zu vertreten.

2. Der Verein sieht sich als außerparlamentarische Interessenvertretung der Eutritzscher Bürger bei der Durchsetzung kommunaler Belange, als lokaler Partner für Planungsentscheidungen und als ein Kommunikationszentrum des Stadtteiles Eutritzsch.

3. Der Verein setzt sich ein:

  • für die Wiederherstellung einer funktionierenden Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitgestaltung, Handwerk und Gewerbe) und für die Schaffung eines kulturvollen Lebensraumes im Stadtteil Eutritzsch,
  • für die Erhaltung und Wiederherstellung der historisch gewachsenen Identität des Stadtteils, für die Mitbestimmung der Bürger bei der Planung und Gestaltung des Stadtteils, für eine behutsame Stadtteilsanierung unter Wahrung der städtebaulichen Strukturen (z.B. Straßen- und Platzfluchten, stadtteilprägende Bebauung, Zeugnisse der Ortsentwicklung),
  • für die Erhaltung des denkmalgeschützten Dorfkerns Alt-Eutritzsch (Gräfestraße, Bünaustraße, Eutritzscher Markt, Seitengasse), für dessen maßstabsgerechte Bebauung unter Wahrung des alten Ortsbildes, der typischen Bauerngärten an der Rietzschke und der noch vorhandenen bäuerlichen Bauten und für den weiteren Ausbau des Ortskernes als Erholungsgebiet in Verbindung mit dem Eutritzscher Park,
  • für die Erhaltung des Gebietes zwischen Delitzscher, Wittenberger und Theresienstraße als Wohngebiet einschließlich der Verbesserung der Wohnqualität sowie für eine architektonisch adäquate Lückenbebauung,
  • für die Erarbeitung einer Stadtteil-Gestaltungssatzung insbesondere für den Dorfkern und unterstützt die Denkmalpflegebehörden bei der Durchsetzung des Denkmalschutzes durch die Weiterleitung von Bürgerinformationen und Überwachung der Eutritzscher Denkmale,
  • für den Wiederaufbau der Gosenschänke im äußeren Erscheinungsbild von 1920 und deren öffentliche gastronomische Nutzung,
  • für die Förderung des Geyserhausprojektes und Einrichtung einer Eutritzscher Heimatstube,
  • für die Pflege und Bewahrung althergebrachter Sitten, Volksbräuche, lokaler Traditionen und der Stadtteilgeschichte,
  • für die Förderung des geistig-kulturellen Lebens,
  • für die Förderung der Verbundenheit der Eutritzscher Bürger zur engeren Heimat und die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls,
  • für die Wiederbelebung des Vereinswesens,
  • für Sauberkeit und Ordnung und für die Verschönerung des Ortsbildes,
  • für Lärmschutzmaßnahmen und Verkehrsberuhigung u.a. durch Schaffung verkehrsarmer Zonen,
  • für die Erhaltung der nördlichen Rietzschkenaue zwischen Delitzscher Landstraße und dem Stadion des Friedens und dessen Erschließung durch einen öffentlichen Fuß- und Radweg nördlich der Max-Liebermann-Straße,
  • für die Erhaltung der Kleingartenanlagen, Grünflächen und des ehemaligen Eutritzscher Friedhofes an der Friedhofstraße,
  • für die Erhaltung öffentlicher Einrichtungen wie Sportstätten, Turnhallen, Kino und Freilichtbühne.